19. April 2024

Mitgliedsbeitrag

€ 36,00 jährlich pro Person
oder
€ 54,00 jährlich für Ehe-Gemeinschaften.

Die Zahlung hat zu erfolgen im ersten Quartal jeden Jahres im Rahmen des Banklastschrift Einzugsverfahrens über die Erteilung einer Einzugsermächtigung an den Vorstand des Vereins unter Angabe der entsprechenden Daten.
Vordrucke in Verbindung mit der Erklärung zum Vereinsbeitritt bzw. beim Vorstand anfordern oder aus dem Internet (Beitrittserklärung) herunterladen.